 Bauplatzvergabe: RichtlinienI. Allgemeine Bestimmungen Die Gemeinde Lauf lässt im Rahmen ihrer Boden- und Siedlungspolitik das Baugebiet Meierbühn-Westtangente im Rahmen eines städtebaulichen Erschließungsvertrags durch die ProKommuna Kirn GmbH erschließen. Die Gemeinde Lauf verkauft die ihr gehörenden Bauplätze zu angemessenen Preisen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Hinweise zur Erstellung von eigengenutzten Familienheimen. Ein Rechtsanspruch auf Anwendung der nachstehenden Hinweise besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Überlassung eines Bauplatzes bzw. eines Bauplatzes in bestimmter Lage, Größe oder mit sonstigen bestimmten Eigenschaften. Grundsätzlich ist es möglich, zwei benachbarte Plätze zu erwerben. II. Vergabevoraussetzungen 1. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bewerber müssen geordnet sein. 2. Die Finanzierung des Grundstückserwerbs sowie des darauf zu errichtenden Familienheimes muss gesichert sein. 3. Die Bewerber müssen volljährig und geschäftsfähig sein. III. Bedingungen a) bei Inanspruchnahme des Familienbonus Die Erwerber müssen auf dem Grundstück ein eigengenutztes Familienheim errichten. Hierfür ist binnen 3 Jahre nach Auflassung entsprechend den örtlichen Bauvorschriften ein Wohnhaus zu errichten und anschließend zu beziehen. Die Bedingung wird über ein Rückübertragungsrecht der Gemeinde abgesichert. Die gesetzlichen Anschluss- und Erschließungsbeiträge sowie der Hauskontrollschacht für das Abwasser sind bereits im Kaufpreis enthalten. b) ohne Inanspruchnahme des Familienbonus Die Erwerber müssen auf dem Grundstück binnen 3 Jahre nach Auflassung ein Wohnhaus gemäß den örtlichen Bauvorschriften errichten. Die Bedingung wird über ein Rückübertragungsrecht der Gemeinde abgesichert. Die gesetzlichen Anschluss- und Erschließungsbeiträge sowie der Hauskontrollschacht für das Abwasser sind bereits im Kaufpreis enthalten. c) beim Erwerb von 2 benachbarten Plätzen In Ergänzung zu den III.a) und III.b) gilt, dass die Grundstücke als Einheit betrachtet werden, die innerhalb von 10 Jahren ab Datum des Eigentumswechsels nicht einzeln veräußert werden dürfen. Die Bedingung wird über ein Rückübertragungsrecht zugunsten der Gemeinde abgesichert. Eine Ausnahme von den Bedingungen nach a) bis c) kann erteilt werden, wenn besondere Lebensumstände (Berufsunfähigkeit, Todesfall, u.a.) des Eigentümers dies erfordern. IV. Vergabeverfahren 1. Zuteilungsantrag Eine Bauplatzzuteilung erfolgt nur auf schriftlichen Zuteilungsantrag. Die Bewerber haben hierfür das Formblatt "Zuteilungsantrag mit Selbstauskunft" vollständig auszufüllen und dieses der Gemeinde Lauf vorzulegen. Mehrere Bewerber haben ein gemeinsames Formblatt auszufüllen. 2. Zuteilungsvormerkung Soweit ein Zuteilungsantrag noch nicht gestellt werden kann, können sich Bewerber für den Erwerb eines Bauplatzes vormerken lassen. Solange kein Zuteilungsantrag (siehe Ziffer 1) gestellt ist, gilt die Vormerkung als unverbindlich. 3. Entscheidung Die Zuteilungsanträge werden durch den Gemeinderat beraten und entschieden. |