 Bauplatzvergabe: VerfahrenDie gemeindeeigenen Bauplätze können von jedermann erworben werden, der dort ein Wohngebäude errichten möchte (Bauverpflichtung). Die Gemeinde Lauf freut sich über jeden Neubürger. Die Entscheidung über den Bauplatzverkauf trifft der Gemeinderat in seinen regelmäßigen Sitzungen. Die Entscheidung kann aufgrund des dreiwöchigen Sitzungsrythmus in der Regel sehr schnell erfolgen. Wenn wir Ihr Interesse an einem Bauplatz geweckt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Es besteht die Möglichkeit, den Bauplatz für einen begrenzten Zeitraum für Sie zu reservieren. Ablauf eines Bauplatzerwerbs: - Sie suchen sich Ihr Wunschgrundstück aus und melden sich bei uns. Gerne beraten wir Sie auch vor-Ort. Bitte kontaktieren Sie uns.
- Wir reservieren für Sie den Bauplatz.
- Sie füllen den Zuteilungsantrag aus.
- Der Gemeinderat entscheidet über den Bauplatzverkauf.
- Parallel dazu wird der notarielle Kaufvertrag erarbeitet.
- Bei einem Termin beim Notar erwerben Sie Ihren Bauplatz.
- Nach Zahlung des Kaufpreises (an die Gemeinde) und der Grunderwerbssteuer (an das Finanzamt) werden Sie vom Grundbuchamt als Eigentümer eingetragen.
- Nun steht dem Bau Ihres Traumhauses nichts mehr im Wege.
Für den Bauplatzverkauf von Privat gilt: Wenn Sie Interesse an einem Bauplatz aus privater Hand haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir geben Ihre Kontaktdaten dann an der Verkäufer weiter. Dieser setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung und gemeinsam besprechen Sie dann die weiteren Details. Es findet keine weitere Vermittlung / Beratung durch die Gemeinde statt. Die Gemeinde erhebt für diesen Service keine Gebühren. Ggf. können Kosten anfallen, wenn es sich beim Vertragspartner um einen Makler handelt. |